Die Vermietung
erfolgt im Namen und auf Rechnung des Inhabers des Ferienhauses Herrn
Jan-Hagen Schröder , Schöngrünstrasse 47A, CH-4500 Solothurn .
Anreise: Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienhaus
frühestens 15.00 Uhr beziehen. Am Abreisetag ist das Ferienhaus
sofern nicht anders vereinbart bis 11.00 Uhr zur Verfügung
zu stellen und der Schlüssel zurückzugeben.
Vertragsabschluss: a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter der Ferienwohnung zustande. b) Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der
Buchungsbestätigung sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt. c) Der Vermieter haftet für die Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. e) Die Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfristen gelten
zugunsten des Vermieters auch bei Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
Das Ferienhaus wird mit Inventar vermietet.
Einrichtungsgegenstände dürfen nicht auch nicht vorübergehend aus dem Ferienhaus
entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Objekt
entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter ohne
Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
Der Mietpreis und die Höchstbelegung richten sich
nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch
eines Ferienhauses wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des
Hausfriedens etc. bzw. bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag
fristlos gekündigt werden.
Innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der
Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40 % der Mietsumme, der
Restbetrag bis 21 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei Mietbeginn innerhalb 5 Tagen nach Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.
Rücktritt des Kunden, Stornogebühren a) Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag
bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung. b) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden
ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dadurch Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht schriftlich ausübt. c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der
Vermieter die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. d) Dem Vermieter steht es
frei, den ihr entstehenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die
Übernachtung zu bezahlen. e) Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt: - ab Buchungsbeginn bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin - 10% des Übernachtungspreises - ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin 40% des Übernachtungspreises - ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70% des Übernachtungspreises - ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90% des Übernachtungspreises
Rücktrittsrecht des Vermieters a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum ebenfalls
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere nicht
vom Vermieter zu verantwortenden Tatsachen die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes,
gebucht wurden, der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme des Ferienhauses den reibungslosen betrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne das dies dem Vermieter des Ferienhauses
zuzurechnen ist.
Die Kurtaxe ist über den Vermieter an die Tourismuszentrale Warnemünde zu entrichten.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von
eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Schadenersatzansprüche kann der
Mieter nicht geltend machen, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht
um 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Rostock.