AGB

Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Inhabers des Ferienhauses Herrn Jan-Hagen Schröder , Schöngrünstrasse 47A, CH-4500 Solothurn .

  1. Anreise:
    Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienhaus frühestens 15.00 Uhr beziehen. Am Abreisetag ist das Ferienhaus sofern nicht anders vereinbart bis 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel zurückzugeben.

  2. Vertragsabschluss:
    a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter der Ferienwohnung zustande.
    b) Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    c) Der Vermieter haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
    e) Die Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Vermieters auch bei Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

  3. Das Ferienhaus wird mit Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht auch nicht vorübergehend aus dem Ferienhaus entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.

  4. Der Mietpreis und die Höchstbelegung richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch eines Ferienhauses wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. bzw. bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

  5. Innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40 % der Mietsumme, der Restbetrag bis 21 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei Mietbeginn innerhalb 5 Tagen nach Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.

  6. Rücktritt des Kunden, Stornogebühren
    a) Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    b) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht schriftlich ausübt.
    c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
    d) Dem Vermieter steht es frei, den ihr entstehenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu bezahlen.
    e) Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt:
    - ab Buchungsbeginn bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin - 10% des Übernachtungspreises
    - ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin 40% des Übernachtungspreises
    - ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70% des Übernachtungspreises
    - ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90% des Übernachtungspreises

  7. Rücktrittsrecht des Vermieters
    a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
    b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere nicht vom Vermieter zu verantwortenden Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht wurden, der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Ferienhauses den reibungslosen betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Vermieter des Ferienhauses zuzurechnen ist.

  8. Die Kurtaxe ist über den Vermieter an die Tourismuszentrale Warnemünde zu entrichten.

  9. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rostock.